Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tritt EU-weit in Kraft

Nun ist sie da: Die neue Datenschutzgrundverordnung
Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018 im gesamten EU-Raum.

Gut 6 Jahre sind vergangen seit Beginn der europäischen Verhandlungen – vom Entwurf, den Abstimmungen und den Einigungen im EU-Parlament, dem Inkraftreten zum 25. Mai 2016 mit einer zwei jährigen Übergangsfrist bis zum heutigen Start in Deutschland und Europa.

Was bedeutet DSGVO für jeden Einzelnen?

Der Vorteil für jeden einzelnen EU-Bürger:
Ein umfangreicher und weltweit einzigartiger Schutz für und Kontrolle über seine persönlichen Daten.
Die Kehrseite und Folgen der neuen Vorschriften sind für Unternehmer zum einen die einheitliche Regelung und Rechtssicherheit im Umgang mit Kundendaten, andererseits aber eine zusätzliche bürokratische Last in Sachen Umsetzung. Das Datenschutzrecht ist nun gesetzlich geregelt.
Unternehmen müssen in einfacher Sprache erklären, warum sie personenbezogene Daten überhaupt brauchen und wie lange sie gespeichert werden sollen.

Egal ob Klein- oder Mittelstands-Unternehmen, Selbständige, Freiberufler oder auch Vereine – sie alle müssen sich ab sofort an die neue Datenschutzverordnung halten.
Insbesondere muss jeder Webseitenbetreiber, welcher personenbezogene Daten nutzt, eine Datenschutzerklärung verwenden und weitere rechtliche Vorgaben beachten.

Was muss ein Webseitenbetreiber bzgl. der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung nun beachten?

Die meistgestellten Fragen zur DSGVO

Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen sich: Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig um? Drohen wirklich neue Abmahnwelle und bis zu 20 Mio. Euro Bußgelder?

Die zahlreichen Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, treffen fast jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Kleine Webseiten ebenso wie große Online Shops. In fast allen Bereichen des Datenschutzrechts gibt es Neuregelungen. Einige sind einfach umzusetzen, andere sind hingegen sehr komplex.

In Zusammenarbeit mit eRecht24 Premium (*Partnerlink) hilft Ihnen dieses DSGVO-Special dabei, einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO zu erhalten und zeigt Ihnen, wie sich diese für Ihre Webseite umsetzen lassen.

Unternehmer haben zur Datenschutzgrundverordnung zahllose Fragen.
Die Top 10 der häufigsten Fragen zur DSGVO sind:

1. Datenschutzerklärung
Benötigt jede Webseite eine neue Datenschutzerklärung? Wie kann ich eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung ohne großen Aufwand erstellen?

2. Verfahrensverzeichnis
Wer benötigt ein Verfahrensverzeichnis? Welche Inhalte (z. B: Prozesse auf meiner Webseite) gehören hinein?

3. Cookies und Tracking
Was ändert sich im Hinblick auf Cookies? Kann ich Tracking Tools wie Google-Analytics weiterhin nutzen?

4. Newsletter und Einwilligungen
Kann ich Newsletter weiterhin an Altkunden versenden? Wann sind alte Einwilligungen weiter wirksam? Was ist mit neuen Newsletter-Aktionen oder Preisausschreiben?

5. Datenschutzbeauftragter
Wer benötigt in Zukunft einen Datenschutzbeauftragten? Kann die Position intern besetzt werden? Welche Qualifikationen muss der Datenschutzbeauftragte haben?

6. Mitarbeiterdaten
Welche Änderungen beim Umgang mit Mitarbeiterdaten gibt es? Gibt es Auswirkungen auf Arbeitsverträge?

7. Auftragsdatenverarbeitung
Mit wem muss ein ADV-Vertrag geschlossen werden? Was ändert sich am Inhalt der ADV-Verträge? Woher erhalte ich Muster für meine ADV-Verträge?

8. Datenschutz bei Minderjährigen
Welche Neuregelungen gibt es, wenn Zielgruppe Kinder und Jugendliche sind? Wie setze ich diese Bestimmungen um?

9. Einsichtsrecht und Meldepflicht
Welche Datenschutzbestimmungen müssen auf Verlangen wem vorgelegt werden? Wann müssen bei Datenpannen die Betroffenen und Aufsichtsbehörden informiert werden?

10. Bußgelder und Abmahnungen
Können Datenschutzverstöße abgemahnt werden? Drohen bei Verstößen künftig wirklich Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro?

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Weiterführende Informationen bzgl. EU-Datenschutzgrundverornung (DSGVO):